Impressum

Wer wir sind

EKOFLAM beschäftigt sich mit dem Vertrieb von Pelletsfeuerstätten,  Etagenherden und Heizungszubehör. Unser Hauptaugenmerk liegt auf wasserführenden Pelletheizern zur Aufstellung im Wohnraum zu einem erschwinglichen Preis bis 3000 Euro.

Firmensitz ist Klagenfurt, mit einem SHOWROOM in St. Veit/Glan (Kundenverkehr nach Absprache) und einem technischen Büro in Leoben. Beachten Sie bitte unsere AGBs.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Die Firma EKOFLAM, Mag. Andreas Gamnig (im Folgenden „Anbieter“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Anbieter schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfallausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Anbieter ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Anbieter bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Die Angebote der Anbieter sind freibleibend und unverbindlich.

2.1 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechts-gesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Anbieter ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

2.2 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Anbieter im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Anbietervertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den Anbieter. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieter. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Anbieter.

3.2 Alle Leistungen der Anbieter sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3 Der Kunde wird der Anbieter zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

4.1 Die Anbieter ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Anbieter wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

4.3 Soweit die Anbieter notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Anbieter.

5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Anbieter schriftlich zu bestätigen.

5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Anbieter aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Befindet sich die Anbieter in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Anbieter schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.1 Die Anbieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Anbieter weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Anbieter eine taugliche Sicherheit leistet;

6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Anbieter fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht ein Abrechnungsanspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Anbieter ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Es gilt vereinbart 60% der Rechnungssumme als Vorauszahlung zu erbringen, den Rest nach Lieferung.

7.2 Die Preise verstehen sich inklusive 20% Umsatzsteuer, bei Brennstoffen (Pellets) gilt derzeit der ermäßigte Satz von 13%

7.3 Alle Leistungen der Anbieter, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarte Kaufpreis abgegolten sind, werden gesondert abgegolten. Alle der Anbieter erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.4 Kostenvoranschläge der Anbieter sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Anbieter schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Anbieter den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.1 60 % der Rechnungssumme ist als Vorauszahlung zu erbringen, der Rest ohne Abzug bei Lieferung, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Anbieter die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckent-sprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben i sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3 Weiters ist der Anbieter nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbe-haltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.1 Alle Waren verbleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum der Anbieters und können von der Anbieter jederzeit zurückverlangt werden. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen des Anbieters, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Anbieters, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Anbieter und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

9.3 Für die Nutzung von Leistungen der Anbieter, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Anbieter erforderlich. Dafür steht der Anbieter und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Anbieter, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger M.ngelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Anbieter zu. Der Anbieter wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Anbieter alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Anbieter ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Anbieter miteinem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Anbieter gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

10.4. Darüber hinaus wird von den Herstellern der Heizungsanlagen unterschiedlich lange Garantie gewährt. Diese werden je nach Produkt separat in Ihremr Art und Umfang festgehalten

11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Anbieters und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Anbieter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

11.2 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Anbieter. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UIDNummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarb itet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht.

14.1 Erfüllungsort ist der Kaufvertrag benannte Ort. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Anbieter die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

14.2 Als Gerichtsstand gilt Klagenfurt als vereinbart.